Ratgeber / Stundenzettel für Subunternehmer
Stundenzettel für Subunternehmer
Subunternehmer rechnen häufig nach Stunden ab, vor allem bei Arbeiten, die sich schlecht vorher beziffern lassen. Die Grundlage ist dann der Stundenzettel, und der muss stimmen, bevor die Rechnung kommt.
Wer erfasst wessen Arbeitszeit
Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft den Arbeitgeber. Beschäftigt ein Subunternehmer Mitarbeiter, ist er für deren Aufzeichnung zuständig, nicht Sie. Ihr Stundenzettel dient der Abrechnung der Stunden und als Nachweis auf der Baustelle. Eine Aufzeichnung für die Mitarbeiter des Subunternehmers ersetzt er nicht.
Was auf den Zettel gehört
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Firma des Subunternehmers und Name des Arbeitenden | Zuordnung zur Rechnung |
| Datum und Baustelle | Zuordnung zum Auftrag |
| Beginn, Ende, Pause | Berechnung der Stunden |
| Tätigkeit in einem Satz | Nachvollziehbarkeit bei Rückfragen |
| Bestätigung durch Ihren Bauleiter mit Name und Datum | Nachweis, dass die Stunden anerkannt sind |
Beschreiben Sie die Tätigkeit konkret. „Montage“ reicht nicht. „Unterkonstruktion Trockenbau im 2. OG, Flur“ lässt sich später mit dem Bautagebuch vergleichen.
Bestätigen, bevor die Rechnung kommt
Für Verträge nach VOB/B gilt für Stundenlohnarbeiten § 15 Absatz 3. Nach unserem Verständnis sind Stundenlohnzettel dem Auftraggeber auf Verlangen täglich oder wöchentlich einzureichen. Der Auftraggeber muss die Stunden unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen, bescheinigen oder Einwendungen erheben. Wer das versäumt, hat es später schwerer, die Stunden zu bestreiten. Gilt bei Ihnen kein VOB/B, regelt der Vertrag die Fristen. Lesen Sie ihn dazu nach.
- Lassen Sie sich die Zettel wöchentlich geben, nicht erst zur Rechnung.
- Gleichen Sie sie mit Ihrem Bautagebuch ab. Stimmen Anwesenheit und Tätigkeit?
- Halten Sie Abweichungen schriftlich fest und sprechen Sie sie sofort an.
- Bestätigen Sie nur, was Sie geprüft haben.
Bewahren Sie die bestätigten Zettel zusammen mit der Rechnung auf. Bei einer späteren Prüfung oder Reklamation sehen Sie so, welche Stunden anerkannt wurden und von wem.
Die Grenze zur Beschäftigung
Weisen Sie die Person eines Subunternehmers wie einen eigenen Mitarbeiter an, nach Zeit, Ort und Art der Arbeit, kann das rechtlich als Beschäftigung oder als Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden. Stundenzettel allein lösen das Problem nicht. Wichtig ist, wer den Auftrag organisiert und wer das unternehmerische Risiko trägt. Ein Auftrag mit fest umrissener Leistung und festem Preis spricht nach unserem Verständnis eher für einen Werkvertrag. Bei reiner Stundenabrechnung für einzelne Personen sollten Sie Ihren Steuerberater oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Auch Fragen zur Bauabzugsteuer (Freistellungsbescheinigung) und zu Sozialkassenbeiträgen klärt Ihr Steuerberater. Das Bautagebuch belegt dabei Anwesenheit und Leistung. Mehr dazu im Beitrag Was ins Bautagebuch gehört.
Ein Zettel als Beispiel
| Datum | Baustelle | Beginn | Ende | Pause | Tätigkeit | Bestätigt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo 05.10. | Mainstraße 3 | 07:30 | 16:00 | 0:30 | Unterkonstruktion Flur 2. OG | Weber, 05.10. |
| Di 06.10. | Mainstraße 3 | 07:30 | 15:30 | 0:30 | Beplankung Flur 2. OG, Spachtelung | Weber, 06.10. |
Alle Angaben sind erfunden. Im Zettel eines Subunternehmers steht, wer gearbeitet hat und wie lange, was erledigt wurde und wer es bestätigt hat. Auf mehr kommt es für die Stundenabrechnung nicht an.
Wo es oft hakt
Streit entsteht meist über Fahrzeiten, Wartezeiten auf Material und Mehrarbeit ohne Absprache. Legen Sie deshalb vor dem ersten Einsatz schriftlich fest, ob Anfahrt bezahlt wird, ab wann Wartezeit als Arbeitszeit zählt und wer Überstunden anordnen darf. Dann lässt sich jede Zeile auf dem Zettel an der Vereinbarung messen.
Dies ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Tarifvertrag und Ihr Steuerberater.