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Ratgeber / Bautagebuch

Was ins Bautagebuch gehört

22. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Ein allgemeines Gesetz, das jedem ausführenden Handwerksbetrieb ein Bautagebuch vorschreibt, kennen wir nicht. Verlangt wird es meist vom Vertrag oder vom Auftraggeber, bei Architekten gehört es zur Bauüberwachung. Nützlich ist es trotzdem, sobald es um Mängel, Termine oder Nachträge geht. Dann zählt, was an dem Tag aufgeschrieben wurde.

Die Angaben für jeden Tag

AngabeBeispielWozu sie später dient
Datum, BaustelleMi 16.09.2026, Hauptstraße 12Zuordnung zu Rechnung und Auftrag
Wetter7 °C, Regen ab 13 UhrBeleg für witterungsbedingte Ausfälle
AnwesendeS. Brandt, J. Aydin, Fliesenleger Kühn (Subunternehmer)Wer war da, wenn jemand etwas bestreitet
Ausgeführte ArbeitenWandfliesen Dusche bis 1,20 m verlegtLeistungsstand für Abschlagsrechnungen
LieferungenFliesenkleber, Lieferschein 4812, 10:15 UhrNachweis über Material und Zeitpunkt
BehinderungenEstrich nicht geliefert, Lieferschein 5521 für DonnerstagGrundlage einer Behinderungsanzeige
Anweisungen und AbsprachenBauherr wünscht Nische 10 cm tiefer, mündlich um 11 UhrNachweis bei späterem Streit um Nachträge
Besondere VorkommnisseWasserrohr beim Stemmen angeschlagen, abgesperrtSchadensfall und Reaktion
Fotos6 Stück, mit AufnahmezeitZustand und Fortschritt

So schreiben Sie, damit es später trägt

Ein Eintrag soll so konkret sein, dass ihn ein Dritter ohne Rückfrage versteht. „Estrichleger war wieder nicht da“ sagt wenig. „Estrich nicht angeliefert, laut Lieferschein 5521 neuer Termin Donnerstag, Bauleiter um 8:10 Uhr telefonisch informiert“ lässt sich überprüfen.

Schreiben Sie am selben Tag, am besten vor Feierabend auf der Baustelle. Nach einer Woche stimmen Uhrzeiten und Reihenfolge nicht mehr. Nennen Sie Orte genau: Obergeschoss, Bad, Nordwand. Mengen mit Einheit gehören dazu, zum Beispiel 14 m² oder 3 Säcke.

Wertungen und Schuldzuweisungen lassen Sie weg. Wer schreibt „Maler hat geschlampt“, hat noch nichts belegt. Wer schreibt „Grundierung an der Ostwand blättert ab, Foto 4“, hat es festgehalten.

Was nicht hineinmuss

Persönliche Eindrücke, Gespräche ohne Bezug zur Baustelle und Privatdaten Dritter haben im Tagebuch nichts verloren. Auch Zeiten und Pausen einzelner Mitarbeiter gehören auf den Stundenzettel. Das Tagebuch nennt nur, wer da war.

Änderungen und Abzeichnung

Überschreiben Sie nichts. Eine Korrektur sollte als Nachtrag mit Datum und Namen erkennbar sein, damit niemand den Verdacht bekommt, der Eintrag sei später zurechtgebogen. Zeichnet der Bauleiter den Tag ab, hält er damit fest, dass er den Inhalt gelesen hat. Das ersetzt keine Unterschrift unter einem Abnahmeprotokoll.

Fünf Minuten am Ende jedes Arbeitstages reichen in der Regel. In unserer App sind die Felder der Tabelle als Eingabemaske angelegt.

Ein Eintrag als Beispiel

Do 17.09.2026, Hauptstraße 12, Bad. 3 °C, trocken. Anwesend: S. Brandt, J. Aydin. Estrich geliefert um 8:40 Uhr (Lieferschein 5521), 4 Paletten Randdämmstreifen fehlen laut Lieferschein, Nachlieferung Montag. Dusche: Abdichtung zweite Lage aufgetragen, Foto 2 und 3 vor dem Fliesen. Bauherr Frau Lenz um 11 Uhr vor Ort, wünscht Ablage in der Nische 5 cm höher, mündlich.

Der Eintrag ist erfunden. Er braucht keine Prosa, aber Zeiten, Namen und Mengen, und er verweist auf Fotos und Lieferschein.

Wer schreibt und wie lange bewahren Sie es auf

Schreiben darf jeder, der auf der Baustelle ist. Wichtig ist, dass am Ende einer den Tag abzeichnet, meist der Bauleiter. Das Tagebuch bewahren Sie so lange auf, wie Ansprüche gegen Sie oder von Ihnen entstehen können. Bei Bauwerken sind das nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch fünf Jahre ab Abnahme, bei Verträgen mit VOB/B meist vier. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag etwas anderes festlegt.

Dies ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Tarifvertrag und Ihr Steuerberater.