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Ratgeber / Pausenregeln

Pausenregeln und Pausenabzug

6. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Auf Stundenzetteln steht die Pause oft als Pauschale: 30 Minuten, jeden Tag, egal was war. Das ist bequem und führt am Monatsende zu Fragen, die niemand mehr beantworten kann. Hier steht, was das Arbeitszeitgesetz verlangt und wie Sie Pausen so festhalten, dass die Zahlen stimmen.

Die gesetzlichen Mindestpausen

§ 4 des Arbeitszeitgesetzes legt die Mindestdauer der Ruhepausen fest:

Arbeitszeit am TagMindestpause
bis 6 Stundenkeine gesetzliche Pflicht
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Die Pause lässt sich in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufteilen. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Pause arbeiten. Eine Pause im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Mitarbeiter wissen, wann sie beginnt, und in dieser Zeit weder arbeiten noch bereitstehen müssen. Wer auf den Estrichlieferanten wartet und dabei auf dem Hof bleiben muss, arbeitet nach unserem Verständnis weiter. Pausen sind unbezahlt und werden nicht zur Arbeitszeit gerechnet.

Daneben gilt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Tarifverträge im Baugewerbe können Einzelheiten anders regeln. Schauen Sie in den für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag.

Warum der pauschale Abzug Ärger macht

Zieht der Betrieb pauschal 30 Minuten ab, hat der Mitarbeiter, der an einem Tag nur 15 Minuten Pause machen konnte, 15 Minuten umsonst gearbeitet. Das kann zu Nachforderungen führen. Umgekehrt zahlen Sie Zeit, die gar nicht gearbeitet wurde, wenn jemand länger Pause macht als abgezogen wird. Beides lässt sich bei einer Prüfung schwer erklären.

Prüfbehörden und Gerichte wollen wissen, was tatsächlich war. Ein Zettel mit „0:30“ in jeder Zeile fällt deshalb auf.

Pausen im Stundenzettel festhalten

  1. Tragen Sie die tatsächliche Pause ein, in Minuten, auch wenn sie jeden Tag gleich lang ist.
  2. Vereinbaren Sie feste Pausenzeiten für die Baustelle, etwa 9:00 und 12:00 Uhr, und nennen Sie sie den Mitarbeitern.
  3. Soll eine Pauschale gelten, halten Sie das schriftlich fest, und lassen Sie Abweichungen zu. Fällt die Pause aus, trägt der Mitarbeiter 0 ein und schreibt den Grund dazu.
  4. Vergleichen Sie gelegentlich die Pausen mit dem Bautagebuch, etwa wenn dort steht, dass bis 12:30 Uhr betoniert wurde.

Bei einem Arbeitstag von 7:00 bis 16:00 Uhr ergeben 45 Minuten Pause 8,25 Stunden. In Dezimalstunden gerechnet entspricht eine Viertelstunde 0,25.

Haben Sie Zweifel, ob eine Regelung in Ihrem Betrieb zulässig ist, fragen Sie Ihren Steuerberater oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Beispielrechnungen

Beginn und EndePauseArbeitszeitGesetzliche Mindestpause erfüllt
07:00 bis 13:000:006,00 Std.ja, bis 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben
07:00 bis 15:300:308,00 Std.ja
07:00 bis 16:000:308,50 Std.ja
06:30 bis 17:000:3010,00 Std.nein, bei mehr als 9 Stunden sind 45 Minuten nötig
06:30 bis 17:000:459,75 Std.ja

Die letzten beiden Zeilen zeigen denselben Arbeitstag mit 30 und mit 45 Minuten Pause. Bei 30 Minuten wäre die gesetzliche Mindestpause unterschritten.

Auszubildende unter 18

Für Jugendliche gelten strengere Regeln. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind es nach unserem Verständnis 30 Minuten Pause bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Wer einen minderjährigen Auszubildenden auf die Baustelle schickt, sollte seine Pausen getrennt planen und eintragen lassen.

Dies ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Tarifvertrag und Ihr Steuerberater.