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Ratgeber / Behinderungsanzeige

Behinderungsanzeige mit dem Bautagebuch belegen

27. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Der Estrich kommt drei Tage später, der Vorgewerk-Handwerker hat die Wand nicht fertig, oder der Bauherr ändert die Planung. Die Folgen tragen am Ende oft Sie, weil Ihr Termin steht. Mit einer Behinderungsanzeige schützen Sie sich. Das Bautagebuch liefert die Tatsachen dazu.

Was die VOB/B verlangt

Bei Verträgen, in die die VOB/B einbezogen ist, gilt § 6 Absatz 1. Fühlt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert, muss er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Unterlässt er das, kann er sich nur dann auf die hindernden Umstände berufen, wenn dem Auftraggeber die Behinderung und ihre Wirkung offenkundig bekannt waren. Auf Offenkundigkeit sollte man sich nicht verlassen. Bei Verträgen nach BGB ohne VOB/B gelten andere Regeln, etwa § 642 BGB zur Mitwirkung des Bestellers. Welche Regeln für Ihren Auftrag gelten, entnehmen Sie dem Vertrag.

Was in die Anzeige gehört

  1. Die Baustelle und der Vertrag, auf den sich die Anzeige bezieht.
  2. Was Sie behindert, zum Beispiel „Estrich nicht geliefert, Verlegung der Bodenbeläge nicht möglich“.
  3. Seit wann die Behinderung besteht und, wenn bekannt, wie lange sie voraussichtlich dauert.
  4. Wer sie nach Ihrer Einschätzung verursacht hat, ohne Schuldzuweisung im Ton.
  5. Die Folgen: Terminverschiebung, Mehraufwand, Stillstand von Personal und Gerät.
  6. Die Bitte um Bestätigung oder um eine Anweisung, wie weitergearbeitet werden soll.

Schicken Sie die Anzeige so, dass Sie den Zugang nachweisen können, etwa per Einschreiben, Boten oder E-Mail mit Lesebestätigung. Fragen Sie vorher Ihren Anwalt, welche Form Ihr Vertrag vorsieht.

Was das Bautagebuch dazu beiträgt

Das Bautagebuch ersetzt die Anzeige nicht. Es hält fest, was an den betroffenen Tagen auf der Baustelle los war, und stützt damit jeden Satz der Anzeige.

Grund der BehinderungWas ins Tagebuch gehörtBeleg
Material nicht geliefertBestelltermin, Liefertermin, neue ZusageLieferschein, E-Mail des Lieferanten
Vorgewerk nicht fertigWelche Arbeit fehlt, wo, seit wannFoto, Name des Ansprechpartners
WitterungTemperatur, Niederschlag, Uhrzeit, betroffene ArbeitenFoto, Wetterdaten
Zugang nicht möglichWer hat wann den Zugang verwehrt, wie lange gewartetFoto, Namen der Anwesenden
PlanänderungWer hat wann was angewiesen, mündlich oder schriftlichPlan mit Datum, Gesprächsnotiz

Tragen Sie die Behinderung am Tag des Auftretens ein, mit Uhrzeit und den Namen der Beteiligten. Lassen Sie den Eintrag vom Bauleiter abzeichnen. Setzen Sie am Folgetag fort, bis die Behinderung endet, damit sich die Dauer ablesen lässt.

Der Schaden entsteht oft aus Wartezeit. Schreiben Sie deshalb auf, wie viele Mitarbeiter wie lange nicht arbeiten konnten, am besten mit Beginn und Ende. Diese Zeiten stehen auf den Stundenzetteln, und beide Dokumente sollten zueinander passen.

Das Tagebuch aus unserer App lässt sich als PDF mit Fotos und Abzeichnungen ausgeben und der Anzeige beilegen.

Beispiel für eine kurze Anzeige

Betreff: Behinderungsanzeige, Baustelle Hauptstraße 12, Bad. Wir zeigen an, dass die Verlegung der Bodenfliesen seit Mittwoch, 21.10.2026, nicht möglich ist, weil der Estrich nicht geliefert wurde (Lieferschein 5521, neuer Liefertermin Donnerstag, 22.10.2026). Die Ausführungsfrist verschiebt sich voraussichtlich um zwei Arbeitstage. Zwei Mitarbeiter konnten am 21.10. ab 10:00 Uhr nicht arbeiten. Bitte bestätigen Sie die Behinderung und teilen Sie uns mit, wie wir weiter verfahren sollen. Das Bautagebuch vom 21.10. mit Fotos liegt bei.

Das Beispiel ist erfunden und ersetzt keine Prüfung Ihres Vertrags. Es zeigt, wie knapp eine Anzeige sein kann: Sie nennt Ursache, Beginn, Folge und Beleg.

Dies ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Tarifvertrag und Ihr Steuerberater.