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Baustellenfotos und DSGVO

20. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Fotos gehören zum Bautagebuch wie das Wetter. Sie belegen den Zustand vor Beginn, einen Wasserschaden oder den Fortschritt am Dienstagmittag. Sobald auf einem Foto eine Person zu erkennen ist oder sich eine Person ermitteln lässt, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.

Wo auf Baustellenfotos Personen stecken

SituationPersonenbezugVorschlag
Rohbau, keine Personen im Bildgeringunproblematisch, Aufnahmezeit speichern
Mitarbeiter im Bild bei der Arbeitjanur wenn nötig; Mitarbeiter vorher informieren
Wohnräume des Kunden mit Möbeln, Fotos, Postja, auch Daten Drittervor dem Foto abdecken oder aufräumen lassen, Ausschnitt eng wählen
Straße mit Autokennzeichen, PassantenjaBlickwinkel so wählen, dass nichts davon erkennbar ist
Fotos von Schäden mit Namensschild an Tür oder KlingeljaSchild nicht mit aufnehmen

Auf welcher Grundlage Sie fotografieren dürfen

Fotos zur Beweissicherung dienen einem berechtigten Interesse des Betriebs (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO). Es setzt voraus, dass die Interessen der Abgebildeten nicht überwiegen. Fotografieren Sie deshalb, was für den Nachweis nötig ist, und halten Sie alles andere aus dem Bild. Für Fotos von Mitarbeitern kommt zusätzlich das Beschäftigtendatenschutzrecht (§ 26 BDSG) in Betracht. Ihre Mitarbeiter sollten wissen, dass im Rahmen des Bautagebuchs fotografiert wird und was mit den Bildern geschieht.

Den Kunden informieren Sie am besten schon im Angebot oder Auftrag, dass Fotos zur Dokumentation entstehen und wie lange Sie sie aufbewahren. Eine Einwilligung ist dafür meist nicht erforderlich. Die Information nach Artikel 13 DSGVO schulden Sie trotzdem.

Wie lange aufbewahren

Der Zweck bestimmt die Frist. Fotos als Nachweis für die Ausführung brauchen Sie so lange, wie Mängelansprüche gegen Sie bestehen können. Bei Bauwerken sind das nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), bei Verträgen mit VOB/B regelmäßig vier Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist. Legen Sie eine Frist fest, schreiben Sie sie auf und löschen Sie danach. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Anwalt beraten, ob Ihre Verträge längere Fristen vorsehen.

Praktische Regeln für die Baustelle

  • Fotos in der Dokumentations-App aufnehmen und nicht über private Messenger-Gruppen verteilen. Dort bleiben sie dauerhaft auf privaten Handys und in fremden Clouds.
  • Keine Fotos von Ausweisen, Verträgen oder Rechnungen, außer wenn der Beleg Ihre Arbeit nachweist.
  • Wenn Kinderzimmer, Schlafzimmer oder Büros des Kunden betroffen sind, vorher fragen.
  • Handys mit Baustellenfotos mit Code sperren.
  • Fotos nach Baustelle und Datum ordnen, damit sich Aufnahmen nach Ablauf der Frist gezielt löschen lassen.
  • Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters prüfen, ob noch Fotos auf seinem Gerät liegen.

Wie unsere App mit Fotos umgeht, steht auf der Seite Sicherheit und Datenschutz.

Wenn jemand Auskunft oder Löschung verlangt

Auch ein Kunde oder ein Mitarbeiter kann nach Artikel 15 oder 17 DSGVO Auskunft über Fotos verlangen oder ihre Löschung. Sie müssen dann innerhalb eines Monats antworten (Artikel 12 Absatz 3). Eine Löschung ist nicht in jedem Fall geschuldet. Solange Sie die Aufnahmen zur Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen brauchen, können Sie sie behalten. Das sollten Sie in der Antwort begründen. Sind auf einem Foto nur zufällig Personen im Hintergrund, genügt häufig, das Bild zu beschneiden oder durch ein anderes zu ersetzen.

Dies ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Tarifvertrag und Ihr Steuerberater.